Sie suchen einen guten Pflegeplatz?

Pflegebedürftig – was nun?

Ein Angehöriger aus Ihrer Familie oder aus Ihrem Freundeskreis oder Sie selbst benötigen Betreuung und professionelle pflegerische Unterstützung? Wem wollen Sie sich oder Ihre Liebsten anvertrauen?

Dieser Schritt fällt schwer – das verstehen wir gut. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung und kümmern uns für Sie um die Details, versprochen.

Wir haben uns hohe Ziele gesetzt, die wir in unserer täglichen Arbeit umsetzen.
Wir erbringen für Sie sehr gute Dienstleistungen.

Leben entwickelt, wandelt und verändert sich. Viele Menschen gestalten ihr Leben im Alltag selbständig. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nimmt jedoch mit steigendem Lebensalter zu. Dann ist ALTERA eine echte Alternative für Sie.

Im Jahr 2012 wurde das ALTERA Senioren-Domizil Frankenthal gegründet. Das Wohlergehen pflegebedürftiger Menschen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Alle Führungskräfte sind verantwortlich für die Umsetzung der Unternehmensziele. 
Durch soziale Nähe zu Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen erschaffen wir eine familiäre Atmosphäre.

Unser primäres Ziel ist, dass sich alle uns anvertrauten Menschen pflegerisch bestens umsorgt und versorgt fühlen. Wir halten uns an unseren Leitgedanken „Lächeln in Gesichter zaubern“. Wir richten uns nach den aktuellen Qualitätsanforderungen in der Pflege und geben pflegebedürftigen Menschen Lebensqualität.

Aus dem Miteinander von Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Angehörigen entsteht ein Füreinander, das Menschen in Würde altern lässt und ihnen Wegbegleitung anbietet, getragen von Zuwendung und Achtung.

Pflege-Angebot + Kosten

Entscheiden Sie sich für das passende Haus.

Wer im Alter ein passendes neues Zuhause finden möchte, sieht sich mit einem unübersichtlichen Angebot konfrontiert. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu beschäftigen und verschiedene Seniorenwohnangebote zu besichtigen.

Der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ist für viele ältere Menschen eine große Veränderung. Sie geben ihr lieb gewonnenes Zuhause auf und müssen sich aufgrund von neuen Platzverhältnissen von persönlichen Gegenständen trennen. ALTERA setzt alles daran, den Umzug der künftigen Bewohner*innen so angenehm wie möglich zu gestalten.

Der Umzug in ein Pflegezentrum will gut geplant sein. Gerne geben wir Ihnen deshalb einige Hinweise und Ratschläge mit auf den Weg, wie Sie das für Sie richtige neue Zuhause finden.

  • Besuchen Sie jene Häuser, die in Ihre engere Wahl kommen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich die Räumlichkeiten zeigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mit Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen.
  • Lassen Sie die Atmosphäre auf sich wirken und überlegen Sie sich: Wie gehen die Mitarbeitenden mit den Bewohner*innen um? Wirken die Bewohner*innen zufrieden und geborgen? Wie kommunizieren die Mitarbeitenden untereinander?
  • Hinweise auf die Qualität einer Senioreneinrichtung liefern auch die Sauberkeit, die Gerüche und die Präsentation der Speisen.
  • Stellen Sie sich folgende Fragen: Entspricht das Angebot meinen Bedürfnissen? Liegt das Haus in der Nähe von Familie und Freunden? Gibt es ein abwechslungsreiches Aktivitäten-, Veranstaltungs- und Gastronomieangebot?

Unsere Leistungsangebote für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im Alter.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege oder sog. Verhinderungspflege (bis 28 Tage) – anschließend können Sie dann gerne einen unbefristeten Vertrag vereinbaren.

Dauerpflege

Dauerpflege bedeutet: Sie schließen einen unbefristeten Vertrag, den Sie selbstverständlich jederzeit kündigen können – aber sichern sich Ihren Platz im Wunschzimmer.

Kosten bei ALTERA.

Die Kosten in der Pflegeabteilung setzen sich aus den Bereichen Pflege, Betreuung, Unterkunft, Ausbildung, Verpflegung und Investitionen zusammen.

Pflegeaufenthalt ohne finanzielle Sorgen.

Ein Umzug in die Pflegeabteilung eines Wohn- und Pflegezentrums wie ALTERA ist oft mit vielen Fragen zur Finanzierung des Aufenthalts verbunden. Sehr gerne stehen wir Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch zur Verfügung. Nähere Informationen bekommen Sie bei unserer Belegungsabteilung.

Pflege-Versicherung

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Überblick.

Die soziale Pflegeversicherung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Sie wurde 1995 eingeführt. Versicherungspflichtig ist danach jede Person, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privat Krankenversicherte sind zu einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlichen Versicherung) sind normiert. Diese werden im Folgenden dargestellt. Die privaten Pflegepflichtversicherungen müssen ihren Versicherten mindestens gleichwertige Leistungen wie in der sozialen Pflegeversicherung bieten.

Leistungen aus der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden, wenn die/der Versicherte mehr als sechs Monate auf Unterstützung und Pflege einer anderen Person angewiesen ist. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, welche sich bei der Krankenkasse befindet.

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Um den Pflegegrad festzustellen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Die stationäre Pflege ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Seit 2017 gelten folgende monatliche Pflegesätze in Abhängigkeit vom Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 770 €
  • Pflegegrad 3: 1.262 €
  • Pflegegrad 4: 1.775 €
  • Pflegegrad 5: 2.005 €

Daneben steht allen Menschen, für die ein Hilfebedarf ab Pflegegrad 1 festgestellt wurde, ein Betreuungsbetrag in Höhe von 125 € zu, der für individuelle Einzelbetreuung oder Gruppenaktvierungen (tägl. 15 Minuten) eingesetzt werden kann.

Selbstverständlich betreuen wir Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Die Darstellung soll nur die Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Ab 1. Januar 2024 sinkt der Eigenanteil für die Pflegekosten im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 und danach um 75 Prozent. Die vor Januar 2022 verbrachte Zeit im Pflegeheim wird dabei angerechnet (angefangene Monate zählen voll).

Das heißt, Pflegebedürftige, die schon länger im Heim sind, starten direkt mit einem höheren Zuschuss. Die Pflegeeinrichtung, die den Pflegebedürftigen versorgt, meldet zum 1. Januar 2022 die bisherige Pflegedauer, rechnet den Zuschuss mit der Pflegekasse ab und stellt den Pflegebedürftigen nur den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung.

Quellen